Erziehungsvereinbarung
über die Zusammenarbeit von Kindern, Eltern, LehrerInnen, und BetreuerInnen in Schule und Betreuung
(Diese Vereinbarungen gelten ebenso für Kinder und Eltern, die das Betreuungsangebot unserer Schule nicht in Anspruch nehmen.)
Die Schule soll ein Ort sein, an dem sich jeder wohl fühlt und an dem alle Beteiligten friedlich und respektvoll miteinander leben und lernen können. Dabei ist Lernen und Erziehung eine gemeinsame Aufgabe von LehrerInnen, BetreuerInnen, Eltern und SchülerInnen. Jedes Kind wird mit Stärken und Schwächen gesehen und danach individuell gefördert und gefordert. Die Kinder werden ermutigt und gestärkt, selbstständig und eigenverantwortlich heranzuwachsen und ein tolerantes und demokratisches Weltbild weiterzuentwickeln.
Das zu realisieren ist ein hoher Anspruch und erfordert die Mitarbeit aller!
Diese Vereinbarung soll für Eltern, LehrerInnen und BetreuerInnen die Voraussetzung schaffen, an der Realisierung der zuvor genannten Ziele mitzuarbeiten.
Als LehrerInnen und BetreuerInnen sagen wir zu:
- die Schule für den Kontakt zu den Eltern zu öffnen und ihnen mit Achtung und Wertschätzung zu begegnen.
- für die Sicherheit der Kinder zu sorgen.
- den Kindern mit Achtung und Wertschätzung zu begegnen.
- dafür zu sorgen, dass jedes Kind sein Leistungspotenzial ausschöpfen kann, bestmöglichst gefördert und seine
Verantwortung eingefordert wird.
- für die Einhaltung der Regeln in Schule und Betreuung zu sorgen, dabei aber auch stets die Möglichkeit zu
einem „Neuanfang“ zu geben.
Als Eltern sagen wir zu:
- Regeln, die in der Schule gelten, zu respektieren und mit den LehrerInnen und BetreuerInnen zusammen zu
arbeiten, wenn es um das Verhalten der Kinder geht.
- die Schule über Probleme, die das Verhalten der Kinder in der Schule beeinträchtigen könnten, zu informieren.
- die Eigenverantwortung der Kinder zu fordern und zu fördern und Sorge zu tragen, dass unsere Kinder
regelmäßig, pünktlich und mit den notwendigen Lernmitteln ausgestattet zur Schule kommen.
- LehrerInnen, BetreuerInnen und dem schulischen Personal mit Achtung und Wertschätzung zu begegnen.
- den Kindern zu helfen, die in ihren eigenen Regelplakaten beschriebenen Verpflichtungen einzuhalten und zur
Selbstverständlichkeit zu machen.
Die Regeln gelten nicht nur in der Klasse, sondern auch auf dem Schulhof und in den Toiletten, in der Turnhalle, auf dem Bolzplatz, im Schwimmbad, dem Computerraum, auf den Fluren, in der Betreuung, in der Kirche, auf Ausflügen, Klassenfahrten und bei Veranstaltungen!
Wir wollen anstreben, dass in der Schule und Betreuung Lösungen für Konflikte gefunden werden, statt Gewalt in irgendeiner Form anzuwenden. An unserer Schule sollen Kinder von Anfang an sorgsam begleitet und unterstützt werden, gut miteinander umzugehen.
Wir haben ein Konzept (welches auf dem ersten Elternabend vorgestellt wird), in dem unerwünschtes SchülerInnen-Verhalten von LehrerInnen und BetreuerInnen früh festgestellt und auch dokumentiert wird. Dies soll so objektiv und transparent wie möglich geschehen.
Wenn das Kind trotz wiederholter Ansprache nicht das vereinbarte Verhalten zeigt, reagieren wir verbindlich mit folgenden Schritten:
- Wir suchen das Gespräch mit dem Kind und allen Beteiligten, ggf. mit den Eltern, sowie in besonderen Fällen
mit der Schulleitung.
- Die Kinder müssen in Ordnung bringen, was in Unordnung gebracht wurde (z.B. Spielsachen aufräumen, sich
entschuldigen, Verunreinigungen beseitigen, Sandkasten säubern, etc.).
- Nach Unterrichtsschluss versäumte Aufgaben erledigen, eventuell sein Verhalten schriftlich darstellen und mit
eigenen Worten sinnvolleres Verhalten beschreiben oder Regeln selbst begründen.
- Wir informieren die Eltern.
- Wir lassen das Kind von den Eltern abholen und begründen diese Entscheidung vor den Eltern.
Schule: Eine Ordnungsmaßnahmenkonferenz nach „Schulgesetz NRW – SchulG, § 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungs-maßnahmen“ findet statt und regelmäßige Reflexionsgespräche werden mit Kind und Eltern durchgeführt. | Betreuung : Wenn keine tragfähige Zusammenarbeit mehr möglich ist, behalten wir uns vor, den Betreuungsvertrag zu kündigen. |