Unterrichts- und Pausenzeiten
gleitender Anfang | 7.55 - 8.10 Uhr | ||
1. Stunde | 8.10 - 8.55 Uhr | ||
2. Stunde | 8.55 - 9.40 Uhr | ||
große Hofpause | 9.40 - 10.05 Uhr | ||
3. Stunde | 10.05 - 10.50 Uhr | ||
4. Stunde | 10.50 - 11.35 Uhr | ||
kleine Hofpause | 11.35 - 11.50 Uhr | ||
5. Stunde | 11.50 - 12.35 Uhr | ||
6. Stunde | 12.35 - 13.20 Uhr |
Regelung bei Schulversäumnis / Krankheit
Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.
Schulgesetz, § 43 (2)
-> Bitte melden Sie sich bis 8.10 Uhr im Sekretariat (bitte auch auf den Anrufbeantworter sprechen, er wird mehrfach täglich abgehört), wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, damit wir nicht auf Ihr Kind warten.
Bei bis zu 3 Fehltagen können Sie als Eltern eine Krankmeldung schreiben, ab dem vierten Krankheitstag legen Sie bitte eine Bescheinigung vom (Kinder)Arzt vor.
Verfahren bei Beurlaubung
Ein Schüler / Eine Schülerin kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden.
Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung bzw. die Schulaufsichtsbehörde.
Allgemeine Schulordnung, §10